| Alle gewerblich Tätigen zahlen ab einem
bestimmten Gewinn Gewerbesteuer. Alle? Nein, die freien Berufe wie
z. B. Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater sind von der Gewerbesteuer
befreit. Nach Meinung des Niedersächsischen Finanzgerichts verstößt
hier die Gewerbesteuer gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.
Ferner werden bei Personengesellschaften (OHG, KG)
alle Einkünfte zu gewerblichen, auch wenn teilweise gewerbesteuerfreie
Einkünfte erzielt werden. Bei Einzelunternehmen erfolgt keine
Umqualifizierung. Das Niedersächsische Finanzgericht hat nun beide Fälle
dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Sollte das
Bundesverfassungsgericht dies ähnlich sehen, führt dies quasi zur
Abschaffung der derzeit gültigen Gewerbesteuer.
Wir empfehlen daher, unter Bezug auf das Verfahren
mit dem Aktenzeichen 1 BvL 2/04, gegen alle noch nicht
bestandskräftigen Steuerbescheide Einspruch einzulegen.
Klaus Neugebauer, Rico Bultmann |