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Einspruch bei Gewerbesteuer kann Geld sichern

Alle gewerblich Tätigen zahlen ab einem bestimmten Gewinn Gewerbesteuer. Alle?  Nein, die freien Berufe wie z. B. Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater sind von der Gewerbesteuer befreit. Nach Meinung des Niedersächsischen Finanzgerichts verstößt hier die Gewerbesteuer gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Ferner werden bei Personengesellschaften (OHG, KG) alle Einkünfte zu gewerblichen, auch wenn teilweise gewerbesteuerfreie Einkünfte erzielt werden. Bei Einzelunternehmen erfolgt keine Umqualifizierung. Das Niedersächsische Finanzgericht hat nun beide Fälle dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Sollte das Bundesverfassungsgericht dies ähnlich sehen, führt dies quasi zur Abschaffung der derzeit gültigen Gewerbesteuer.

Wir empfehlen daher, unter Bezug auf das Verfahren mit dem Aktenzeichen  1 BvL 2/04, gegen alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide Einspruch einzulegen.

Klaus Neugebauer, Rico Bultmann